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40 mm Bälle
Im gesamten Spielbetrieb (Mannschafts- uns Einzelspielbetrieb) ist
ab 01.07.2001 ausnahmslos der 40mm-Ball vorgeschrieben!
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Zählweise (s. DTS Nr. 6/01; Tischtennisregeln
A, Ziffern 11,12,13,15; Tischtennisregeln B, Ziffer 4.4):
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Ein Satz endet bei 11 Gewinnpunkten.
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Bei 10:10 geht ein Satz in die Verlängerung, in der man zum Sieg
zwei Punkte Vorsprung benötigt.
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Die maximale Anzahl der Sätze in einem Spiel muss ungerade sein.
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Das Aufschlagrecht wechselt alle zwei Punkte, nur in der
Verlängerung nach jedem Punkt.
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Im Entscheidungssatz werden beim Erreichen des fünften Punktes
die Seiten gewechselt, wobei dann auch im Doppel der Rückschläger
gewechselt wird.
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Die Wechselmethode tritt in Kraft, wenn ein Satz nach 10 Minuten noch
nicht beendet ist, es sei denn beide Spieler haben bereits 9 Punkte oder
mehr erreicht.
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Nach jedem Satz werden die Seiten gewechselt, die Spieler können
dabei jeweils eine Pause von bis zu einer Minute einlegen.
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Die Handtuchunterbrechung kann in jedem Satz nach 6 Punkten genommen
werden, dazu noch beim Seitenwechsel im Entscheidungssatz.
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Die Regelungen zum Time-Out bleiben wie bisher bestehen (einmal eine
Minute pro Spiel).
| Die Anzahl der zum Gewinn eines Spiels notwendigen Sätze
wird dabei wie folgt festgelegt: |
| Mannschaftsspielbetrieb für den gesamten Bereich des DTTB: |
3-Gewinnsätze |
| Einzelspielbetrieb Damen/Herren für alle Bundes- u.
Regionalveranstaltungen |
4-Gewinnsätze |
| Einzelspielbetrieb Damen/Herren in den Mitgliedsverbänden: |
wahlweise 3 od. |
4-Gewinnsätze |
| Einzelspielbetrieb Jugend/Schüler/Senioren: |
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3-Gewinnsätze |
Doppel und Gemischtes Doppel:
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3-Gewinnsätze
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Mannschaftsmeldungen/Terminwünsche
Zum 15. Juni und zum 15. Dezember sind die Mannschaftsaufstellungen, getrennt
nach Damen, Herren und Jugend dem Bezirkssportwart bzw. für
Jugendmannschaften der Bezirksjugendwartin in dreifacher Ausfertigung
einzureichen (analog
Sportordnung des STTV § 22).
Zum 15. Juni sind für Mannschaften auf Bezirksebene dem Sportwart/der
Jugendwartin außerdem die Terminwünsche für die einzelnen
Mannschaften auf dem dafür vorgesehenen Formular einzureichen.
Terminwünsche für überbezirkliche Mannschaften sind zu diesem
Termin direkt an die Spielleiter zu senden (s.
Sportordnung § 20).
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Spielberechtigung
Eine Spielberechtigung ist entsprechend der Ordnung über die Erteilung
einer Spielberechtigung auf dem offiziellen Formular des Verbandes zu beantragen.
Sie ist erst mit Eintragung und Zusendung auf einer neuen Spielberechtigungsliste
erteilt. Die Spielberechtigungsnummern sind bei der Meldung der
Mannschaftsaufstellungen vollständig einzutragen. Spieler ohne eingetragene
Spielberechtigungsnummer sind nicht spielberechtigt! Jeder Verein hat selbst
dafür Sorge zu tragen, daß dem Spielleiter spätestens zum
ersten Einsatz eines solchen Spielers die Kopie der Spielberechtigungsliste
mit Namen und Nummer des betreffenden Spielers vorliegt! Ist dies nicht der
Fall, so wird jedes Spiel, an dem dieser Spieler teilnimmt wegen Einsatzes
eines nicht spielberechtigten Spielers mit 0:9 als verloren gewertet und
der Verein außerdem gemäß Strafordnung bestraft.
Überbezirklich aktive Mannschaften haben die Spielberechtigungsnummern
auf dem Spielformular einzutragen. Nichtbeachtung hat eine Ordnungsstrafe
zur Folge. Auf Bezirksebene wird auf die Eintragung derzeit noch
verzichtet.
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Ersatzspieler
Spielen mehrere Mannschaften eines Vereins in derselben Spielklasse, so werden
Ersatzgestellungen aus der unteren Mannschaft in der genehmigten Reihenfolge
zugelassen.
Ein Spieler kann beliebig oft als Ersatz in einer höheren Mannschaft
eingesetzt werden, allerdings darf er nicht gleichzeitig in zwei Mannschaften
spielen und pro Tag maximal an 2 Spielen teilnehmen (s.
Sportordnung § 22 Pkt 4;
§ 28).
Jugendliche können in Damen - und Herren-Mannschaften als Ersatz aufgestellt
werden und dürfen dort max. dreimal pro Halbrunde eingesetzt werden
(Einzelheiten s.
Jugendordnung § 4.2).
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Sperren
Sperren gelten für die komplette Spielrunde (s.
Sportordnung § 22 Abs.2)!
Die für die kommende Spielrunde vorgenommenen Sperren sind unter
'http://tt-oberrhein.de/sperren.html'
aufgeführt!
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Spielbedingungen
Darf in einer Halle nur mit Sportschuhen mit heller Sohle gespielt werden
bzw. spielt ein Verein mit gelben Bällen, so ist dies auf dem
Terminwunschformular einzutragen und vom Spielleiter mit dem Spiellokal auf
der genehmigten Mannschaftsaufstellung aufzuführen.
Es darf nur das offiziell von der ITTF bzw. dem DTTB genehmigte, d.h. mit
Plakette versehenes Material (Tische, Netze, Bälle, Schläger) benutzt
werden (Angaben im dts beachten)!
Das Frischkleben in der gesamten Halle ist verboten!
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Spielformular
Das Spielformular ist vom Heimverein gut leserlich zu führen und umgehend
per Post (Briefkasten mit Sonntagsleerung) oder bei Spielleitern, die eine
Telefax-Nummer angegeben haben, per FAX an die Spielleiter zu versenden!
Bei FAX-Versand sind die Originale der Spielberichte aufzubewahren und gesammelt
jeweils spätestens beim letzten Heimspiel einer Halbrunde an den Spielleiter
zu senden!
Die separaten Hinweise zur Eintragung der Spielergebnisse bei neuer
Zählweise in die
"alten" Formulare
sind zu beachten!
(http://tt-oberrhein.de/11_formular.html)
Jeder Mannschaftsführer hat die richtige Eintragung seiner
Mannschaftsaufstellung auf dem Spielformular und die richtige Reihenfolge
der Einsätze seiner Spieler zu überwachen.
Für die Führung des Spielberichtes ist
§ 30 des Sportordnung des STTV zu beachten!
Auf das Tragen genehmigter und bei Mannschaftsspielen einheitlicher Spielkleidung
ist zu achten. Die Vereine haben Unregelmäßigkeiten auf den
Spielberichtsformularen zu vermerken.
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Ergebnismeldungen
Für sämtliche Klassen auf Bezirksebene sind die Spielergebnisse
sofort nach Spielende auf den Anrufbeantworter der Pressewartin Monika
Scheibengruber, Tel. (07765) 91050 durchzugeben!
Die überbezirklichen Mannschaften melden ihre Ergebnisse telefonisch
oder per FAX direkt an den Verbandspressewart (Tel./Fax-Nr.
07681/478578)!
Diese Regelung gilt sowohl für den Aktiv- als auch für den Jugend-
und Schülerbereich. Bei Nichteinhaltung werden die gemäß
Strafordnung hierfür vorgesehenen Ordnungsstrafen ausgesprochen!
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Tabelle
Für die Rangfolge in der Tabelle sind in dieser Reihenfolge ausschlaggebend:
größere Anzahl an Gewinnpunkten, bei Gleichheit die geringere
Anzahl an Verlustpunkten. Bei Gleichheit von Gewinn- und Verlustpunkten
entscheidet die Differenz zwischen gewonnenen und verlorenen einzelnen Spielen.
Ist auch diese gleich entscheidet der direkte Vergleich (Punkte und
Spiele).
Ist auch dieser gleich, so ist im Falle von Auf- oder Abstieg ein
Entscheidungsspiel an einem neutralen Ort anzusetzen (s.
Sportordnung § 34).
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Spielverlegung
Ein Spiel kann im Einvernehmen beider Mannschaften bis zu 2 Wochen vor dem
angesetzten Termin vorverlegt werden. Die Vorverlegung ist dem Spielleiter
(am besten schriftlich mit Einverständnis beider Mannschaften) mitzuteilen.
Ansonsten gilt im Streitfall der angesetzte Termin.
Spielnachverlegungen sind entsprechend
§ 25 der Sportordnung des STTV möglich.
Anträge für Nachverlegungen sind grundsätzlich schriftlich
bis 2 Wochen vor dem angesetzten Termin beim Spielleiter einzureichen und
sind gebührenpflichtig (s.
Gebührenordnung).
Die Gebühr ist vom antragstellenden Verein zu bezahlen! Dieser hat auch
dafür Sorge zu tragen, dass die Pressewartin und ggf. der Schiedsrichter
bzw. Schiedrichterobmann von der Spielverlegung in Kenntnis gesetzt wird.
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Erfolgsrangliste / Bilanzen
Der Spielleiter erstellt nach Ende der Vorrunde sowie nach Abschluß
der gesamten Spielrunde eine Erfolgsrangliste (sowohl für die Halbrunde
als auch für die komplette Spielrunde). Für die Reihenfolge innerhalb
eines Paarkreuzes ist die größere Differenz zwischen gewonnenen
und verlorenen Spielen, bei gleicher Differenz die höhere Anzahl an
gewonnenen Spielen maßgebend (23:12 oder 22:12 ist besser als 10:0).
Für die Mannschaftsaufstellung der kommenden Halbrunde ist immer nur
die Bilanz der letzte Halbrunde, niemals die Bilanz der kompletten Runde
ausschlaggebend.
Die Reihenfolge innerhalb einer Mannschaft ergibt sich durch die Leistungszahl,
welche sich aus der Bilanz jedes Spielers, bewertet nach Faktoren, berechnet.
Im Paarkreuzsystem für 6er-Mannschaften ergibt sich die Leistungszahl
wie folgt:
Alle im 1. Paarkreuz gespielten Begegnungen werden im Vergleich von gewonnenen
zu verlorenen Spielen im Verhältnis 3:1 bewertet. Die Bilanz 20:10 ergibt
die Leistungszahl 50 (20x3 =60 u. 10x1=10; 60-10 = 50).
Alle im 2. Paarkreuz gespielten Begegnungen werden entsprechend im
Verhältnis 2:1, alle im 3. Paarkreuz gespielten Begegnungen mit 1:1
bewertet.
Wurde ein Spieler in mehreren Paarkreuzen eingesetzt, so sind die entsprechenden
Begegnungen jeweils im für das Paarkreuz geltenden Verhältnis zu
bewerten. Ein Spieler mit einer Bilanz von 14:10 im 3. Paarkreuz und 8:6
im 2. Paarkreuz hat demnach die Leistungszahl 14 (14x1-10x1 =4 und
8x2-6x1=10).
Für 4er-Mannschaften erfolgt die Berechnung entsprechend. Die richtige
Einteilung nach den ermittelnden Leistungszahlen ist hier jedoch etwas
schwieriger, da in diesem Spielsystem jeder Spieler auch gegen Spieler aus
einem anderen Paarkreuz antreten muß.
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Umstellungen
Für die Umstellungen bzw. Sperren in der nächsten Halbrunde sind
hauptsächlich die ermittelten Leistungszahlen ausschlaggebend. Die
Spielleiter sind gehalten sich an folgende Anweisung zu halten:
Bei einer Differenz der Leistungszahlen zweier Spieler von 5-7 Punkten
kann, bei einer Differenz von 8 Punkten und mehr muss umgestellt
werden!
War ein Spieler in der abgelaufenen Halbrunde nur an wenigen Spielen beteiligt,
so kann in Abstimmung mit dem Sportausschuß von obiger Regelung abgewichen
werden.
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Sonstiges
Unvollständiges Antreten einer Mannschaft wird (mit Ausnahme von
Jugendmannschaften und der letzten Mannschaft eines Vereines) mit einer
Ordnungsstrafe von 10,-- bis 40,-- DM pro Spieler bestraft.
Auch für eingeteilte, jedoch unentschuldigt fehlende Schiedsrichter
wird für den Verein des betreffenden Schiedsrichters eine Ordnungsstrafe
fällig!
Auch bei Ranglisten und Einzelturnieren gilt die Kleiderordnung! Nichtbefolgung
wird vom Oberschiedsrichter mit Startverbot und einer Ordnungsstrafe
geahndet.
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Stichtage für die Saison 2001/2002
| Senioren IV: |
30.06.1931 und älter |
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Jungen / Mädchen: |
01.07.1984 und jünger |
| Senioren III: |
01.07.1931 - 30.06.1941 |
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Schüler/Schülerinnen: |
01.07.1987 und jünger |
| Senioren II: |
01.07.1941 - 30.06.1951 |
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| Senioren I: |
01.07.1951 - 30.06.1961 |
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Die Stichtage im Seniorenbereich werden evtl. geändert! Bitte
Ausschreibungen beachten! |